| In der der Erklärung des
Generalkapitels von 1997 heißt es: "Wir wollen unsere
Leitungsstrukturen auf allen Ebenen überprüfen und Modelle
übernehmen, die flexibel und nicht-hierarchisch aufgebaut sind,
sowie Raum schaffen für menschliche Beziehungen und partnerschaftlichen
Umgang." Entsprechend diesem Auftrag wurde die Leitungsstruktur
des Ordens neu geordnet.
1. Generalkapitel
Das Generalkapitel der apostolisch tätigen Schwestern vom Guten
Hirten stellt die höchste Autorität innerhalb der Kongregation
dar und ist zugleich Zeichen der Einheit in Vielfalt. Es findet
alle fünf Jahre statt und soll unser Erbe bewahren, indem es
Anstöße gibt zur Erneuerung im Geist unseres Charismas.
Fester Bestandteil jedes Generalkapitels ist die Wahl der Generaloberin
und der Generalrätinnen. Mitglieder des Generalkapitels sind
von Amts wegen die Schwestern der Generalleitung und die Provinzleiterinnen,
dazu aus jeder Provinz gewählte Delegierte.
2. Generalleitung
Ständiges Leitungsorgan der Kongregation ist der Generalrat
unter Vorsitz der Generalrätin. Bis zum Jahre 1997 war die
Kongregation eingeteilt in sechs Sprachregionen, jede Region war
durch eine Rätin ihrer Sprache im Generalrat vertreten. Dann
hob das Generalkapitel die Einteilung in Regionen auf und entschied
sich für ein Generalleitungsteam, das gemeinsam verantwortlich
ist für die Animation und Administration der Kongregation.
Die Generalleitung kann somit über geographische, sprachliche
und regionale Grenzen hinaus Internationalität verwirklichen
und ein Netzwerk kleiner, lebendiger Zellen aufbauen, die durch
die Verbindung untereinander unseren Dienst, unsere Sendung und
unsere Gemeinschaft formen.
3. Provinzleitung
Die Kongregation der Schwestern vom Guten Hirten ist aufgeteilt
in rund 45 Provinzen, die aus der geschichtlichen Entwicklung des
Ordens entstanden sind und oft mit Sprach- und Ländergrenzen
identisch sind. Jede Provinz wird von einem Provinzrat unter Vorsitz
einer Provinzleiterin geführt. Die Provinzleitung wird in der
Regel von den Schwestern einer Provinz direkt gewählt.
4. Hausleitung
Die Einrichtungen und Häuser der Schwestern vom Guten Hirten
werden von einer lokalen Hausleitung geführt. |